Polnische Arbeitskräfte legal beschäftigen
Die Angst vieler Arbeitgeber liegt darin, dass diese nicht genau wissen, wie sie osteuropäische Arbeitskräfte legal beschäftigen. Kein Wunder, denn hierbei müssen viele Dinge beachtet werden. Sollten die Arbeitskräfte illegal beschäftig werden, kommen hohe Strafzahlungen auf den Beschäftigten, sowie auf den Arbeitgeber zu. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Folgendes beachten:
- Sozialversicherung:
Der oder die Beschäftigte sollte im eigenen Land sozialversichert sein. Das können Sie sich durch die A1-Bescheinigung bestätigen lassen.
Mindestlohn:
In Deutschland muss der deutsche Mindestlohn, 9,35 EUR pro Stunde, gezahlt werden. Die Nationalität des Arbeitnehmers spielt hierbei keine Rolle.
Damit Sie auch weitere Probleme von vornherein vorbeugen können, haben wir hier noch einige Tipps für Sie:
Bezahlung:
Für die Auszahlung des Lohns sollte der Arbeiter ein deutsches Konto anlegen. Die Überweisung kann so später nachvollzogen werden und geht außerdem schneller, als über ein ausländisches Konto. Auch von Barzahlungen wird abgeraten, da diese schnell den Eindruck erwecken, nicht ordnungsgemäß versteuert zu sein.
Arbeitsvertrag:
Spätestens einen Monat, nachdem die Beschäftigungszeit begonnen hat, sollten Sie alle Arbeitsbedingungen schriftlich in einem Arbeitsvertrag festhalten. Darin enthalten sein sollte:
- - Name & Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
- - Beginn des Arbeitsverhältnisses
- - Bei befristeter Beschäftigung der Beschäftigungszeitraum
- - Arbeitsort oder ein Hinweis auf Beschäftigung an unterschiedlichen Orten
- - Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit des Arbeiters
- - Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsendgeldes
- - Vereinbarte Arbeitszeit
- - Dauer des jährlichen Urlaubs
- - Kündigungsfrist
- - Hinweis auf weitere Tarifverträge / Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, den Arbeitsvertrag in der jeweiligen Sprache des Arbeiters aufzusetzen. In jedem Fall ist es aber hilfreich. Auch der Arbeitnehmer kann sich den Arbeitsvertrag übersetzen lassen. Sie als Unternehmer sollten sich dann bestätigen lassen, dass dieser den Vertrag auch verstanden hat. Abmahnungen sollten ohnehin in der Sprache des Arbeitnehmers geschrieben sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Tariflöhne verschiedener Branchen beachten:
- Allgemein gilt, dass der Mindestlohn bei einer Beschäftigung in Deutschland gezahlt werden muss. Jedoch sollten Sie auch auf die Tariflöhne der jeweiligen Branche achten. Ein Lohn ist auch dann sittenwidrig, wenn er 1/3 oder auch mehr unter dem orts- oder branchenüblichen Lohn liegt.
- Unterschiede zwischen deutschem und osteuropäischem Arbeitsrecht:
- Bei einer Beschäftigung in Deutschland gilt das deutsche Recht. Jedoch sollten Sie sich darüber gewiss sein, dass es sich in einigen Punkten von dem Recht osteuropäischer Länder unterscheidet. So können Missverständnisse von vornherein erkannt und aus der Welt geschafft werden.
- Im Folgenden finden Sie fünf gesetzliche Regelungen aus Polen, welche beispielhaft mögliche Unterschiede verdeutlichen sollen:
- - Kündigung während Krankheit oder Urlaub ist in Polen nicht möglich.
- - Bei Arbeitsunfällen erhalten Arbeitnehmer in Polen Schadensersatz
- vom Arbeitgeber.
- - Das Geltend machen von Überstunden ist in Polen leichter.
- - Urlaubsgeltung- und Gewährung sind anders geregelt.
- - Ausschlussfristen sind im polnischen Arbeitsrecht weitestgehend
- unbekannt.
Wie Sie nun wissen, sind bei der Einstellung von Arbeitskräften aus Rumänien, Ungarn, Polen, Bulgarien, Lettland, Tschechien und der Slowakei viele Regeln einzuhalten. Kontaktieren Sie uns von Lettau Personal Dienst und Sie müssen sich um all das keine Sorgen machen. Wir finden die perfekte osteuropäische Arbeitskraft für Sie, kümmern uns um deren Anreise, alles Rechtliche und betreuen Sie gerne weiter. Verlassen Sie sich auf unsere langwierige Erfahrung und unser gutes Personal. Ganz egal, ob als Pflegekraft, LKW-Fahrer, Techniker, oder im Bereich IT, Gastronomie, Logistik, Tourismus, Handwerk oder Industrie. Schon bald können Sie eine qualifizierte osteuropäische Arbeitskraft in Ihrem eigenen Unternehmen beschäftigen. Selbstverständlich fallen nur entsprechende Kosten bei einer erfolgreichen Vermittlung an, bis dahin bleibt unser Service für Sie kostenlos.